Am 3. März 2010 ist ein neues Gesetz verabschiedet worden, das das Rauchverbot vor allem für kleine Lokale bis 75 Quadratmeter deutlich lockert. Geraucht werden darf, wenn außerdem nur kalte oder "einfach zubereitete" Speisen (wie auch immer das genau definiert ist) serviert werden. Jugendliche unter 18 Jahren haben keinen Zutritt. In Festzelten ist das Rauchverbot komplett aufgehoben, gleiches gilt für geschlossene Gesellschaften.
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