In allen Restaurants, Bars, Cafés und Diskotheken herrscht absolutes Rauchverbot. Bei der Einführung waren noch gastronomische Einrichtungen, die kleiner als 60 Quadratmeter sind, ausgenommen. Das wurde aber im April 2005 geändert und das Verbot trifft alle Lokale, egal welcher Größe. Allerdings sind auch hier Ausnahmen erlaubt. In besonders gekennzeichneten abgetrennten und mit spezieller Lüftung ausgestatteten Räumen darf geraucht werden. Für viele Wirte ist das allerdings zu teuer. Bleibt also meistens nur die Zigarette im Freien.
Die strengen Rauchverbote führten auch dazu, dass Gastwirte die Erlaubnis bekamen, die Bürgersteige vor ihren Lokalen zu erweitern, um die rauchenden Gäste nicht zu verlieren und die sog. „Bordsteinraucher“ andere Passanten nicht behindern.
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